Die Hausinstallation ist ein wichtiges Thema bei allen Bauvorhaben – ob Neubau oder Umbau von Gebäuden. Als Planer können Sie Ihre Auftraggeber bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Liegenschaftseigentümer unterstützen und im Rahmen ihres Auftrags die Arbeiten der Sanitärfachbetriebe koordinieren.
Konformitätserklärung Hausinstallation
Ab Januar 2018 werden Liegenschaftseigentümer bestehender Gebäude von ihrer zuständigen Wasserversorgung aufgefordert, ihre Hausinstallation überprüfen zu lassen.
Ein unabhängiger Hausinstallationskontrolleur (HIK) prüft dazu, ob sie den Vorgaben der SVGW-Reglemente entspricht. Ist dies der Fall, stellt er eine «Konformitätserklärung Hausinstallation» aus. Sind Mängel vorhanden, müssen diese zeitnah behoben werden. Die Konformitätserklärung wird an die zuständige Wasserversorgung retourniert, die Installation erhält die Kennzeichnung «Sauberes Trinkwasser».
Für Neubauten gilt die «Konformitätserklärung Hausinstallation» ab 1. Januar 2018 (Eingang der Baubewilligung) als Voraussetzung für einen Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz.