Die Zuständigkeiten für die Hausinstallationskontrollen sind im Rahmen des Projektes «Sauberes Trinkwasser» festgelegt worden. Die Verwaltung der Kontrollzuständigkeiten erfolgt grundsätzlich durch die Hausinstallationskontrolleure (HIK). Bei Befangenheit leiten sie den Auftrag an einen anderen HIK weiter. Im Zweifelsfall kann das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) um eine Stellungnahme gebeten werden.
Wer ist zuständig?
HIK SVGW
Hausinstallationskontrolleur mit Zertifikat des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches
Eigene Anlage
Anlagen, die der arbeitgebende Betrieb des HIK beim Neubau erstellt hat und Anlagen, die durch den arbeitgebenden Betrieb des HIK in den letzten 5 Jahren massgeblich erweitert bzw. umgebaut wurden.
Qualifizierter Installateur
Installateur, der Kenntnis der aktuellen SVGW-Richtlinie W3 hat und mindestens eine der folgenden beruflichen Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen hat:
- Sanitärmeister/in mit eidg. Diplom (HFP)
- Eidg. dipl. Techniker/in HF, Sanitärtechnik oder Gebäudetechnik
- Bachelor of Science FH in Gebäudetechnik
- SVGW- Richtlinienkurs «Installationskontrolle Trinkwasser»
- Ausländische Ausbildung gemäss Dokument «Kontrollzuständigkeiten» des ALKVW