Ab Januar 2018 werden Schritt für Schritt sämtliche Bezüger der Liechtensteiner Wasserversorgungen aufgefordert, die Hausinstallation für bestehende Liegenschaften und Gebäude sowie Neubauten überprüfen und allfällige Mängel beheben zu lassen.
Die Hausinstallationskontrolleure werden dabei zunächst Industrie- und Gewerbegebäude, öffentliche Gebäude und Wohnhäuser mit erhöhtem Risiko kontrollieren.
Wann wird kontrolliert?